Der Fachbereich Ordnung informiert:

Vom 01. April bis zum 15. Juli jeden Jahres gilt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Jede Person ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und in dieser Zeit an der Leine geführt werden.

Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der freien Landschaft

Vom 01. April bis zum 15. Juli jeden Jahres gilt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Daher hat das NWaldLG die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den o. g. Zeitraum festgelegt. 

Jede Person ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und in dieser Zeit an der Leine geführt werden. Leider trifft man immer wieder auf Hundehalter, die ihre vierbeinigen Freunde nahezu überall von der Leine lassen.

Weitere Informationen zum Thema Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit finden Sie unter www.ml.niedersachsen.de, Hund in der freien Landschaft.

Auch außerhalb der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sind Hunde nach den Vorschriften der Verordnung über den Leinenzwang für Hunde in der Samtgemeinde Meinersen anzuleinen.

Danach sind Hunde, innerhalb der, in der Verordnung konkret in einer Karte ausgewiesenen Schongebiete, das ganze Jahr über an der Leine zu führen. Diese Gebiete sind insbesondere in den Schutzgebieten entlang der Oker und Aller sowie rund um das Viehmoor.

Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

Auf diesem Weg bittet die Samtgemeinde Meinersen alle Hundebesitzer, ihre Hunde an der Leine zu führen. Nicht nur, weil bei Nichtbeachtung der Vorschriften ein Bußgeld droht, es ist auch aktiver Tier- und Naturschutz.

Bitte sensibilisieren Sie bei Bedarf auch Ihre Mitbürger*innen für dieses Thema.

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